Arbeitsrecht Kündigung Bottrop
Von den vielen Unterthemen im Arbeitsrecht spielt das Thema Kündigung sicherlich eine zentrale Rolle. Für Arbeitnehmer stellt der Verlust des Arbeitsplatzes einen erheblichen finanziellen Einschnitt und damit ein Wegfall der Lebensgrundlage dar. Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Löbbecke steht Ratsuchenden in Bottrop und Umgebung zur Verfügung. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu wichtigen Themenbereichen im Zusammenhang mit Kündigungen.
Abmahnung - Oftmals Voraussetzung für eine Kündigung
Abmahnungen sind regelmäßige Voraussetzungen von verhaltensbedingten Kündigungen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Die jeweilige Vertragspartei muss hierbei deutlich und ernsthaft auffordern, ein bestimmtes Verhalten zu ändern.
Sehr ungenaue Formulierung wie „Sie kommen oft spät“ oder „Ich habe Ihre schludrige Arbeitsweise satt“ sind für eine rechtskräftige Abmahnung unzureichend. Folgende inhaltliche Bestandteile muss eine Abmahnung mindestens enthalten:
- Konkrete Rüge der Pflichtverletzung
- Feststellung des beanstandeten Verhaltens
- Aufforderung zu vertragsgemäßem Verhalten
- Aufzeigen von Konsequenzen bei wiederholter Pflichtverletzung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gleichermaßen die jeweils andere Vertragspartei – sofern zutreffend – abmahnen.
Fristlose Kündigung
Im Regelfall können Kündigungen nur mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ausgesprochen werden. In Fällen besonders schwerwiegender Pflichtverletzungen können jedoch fristlose Kündigungen erfolgen. Wer beispielsweise Betriebseigentum mutwillig beschädigt oder sogar zerstört, kann auch durch einen erfahrenen Anwalt keine sinnvolle Verteidigung mehr erwarten. Ist der Fall einer fristlosen Kündigung jedoch weit weniger eindeutig, sind Arbeitnehmer hingegen gut beraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und die Kündigung anzufechten.
Betriebsbedingte Kündigung
Strukturelle Veränderungen in Betrieben und/oder finanzielle Schwierigkeiten führen häufig zu betriebsbedingten Kündigungen. Der Arbeitgeber muss hierbei deutlich machen, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen und eine Beschäftigung an alternativen Arbeitsplätzen nicht gegeben ist. Andernfalls ist eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam. Oft genug begründen Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung nicht ausreichend, sodass Arbeitnehmer gute Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage haben. Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Löbbecke hilft Ihnen diesbezüglich gerne weiter.
Chancen und Risiken des Aufhebungsvertrags
Statt einer „klassischen“ Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis auch mittels Aufhebungsvertrag beendet werden. Hierbei trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in beiderseitigem Einverständnis. Ein Aufhebungsvertrag kann überlegenswert sein, es muss jedoch beachtet werden, dass ggf. Sperrfristen durch die Agentur für Arbeit verhängt werden. Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag in jedem Fall anwaltlich prüfen!
Abwicklungsvertrag
Ein Abwicklungsvertrag hat keinen direkten Einfluss auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Dieser soll lediglich die Folgen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regeln (etwa der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage). Die Rechtsprechung sieht vor, dass dem Arbeitnehmer bei einer solchen enormen Einschränkung andere Vorteile zugeschrieben werden (z. B. eine angemessene Abfindung, Freistellung o. ä.).
Haben Sie eine Kündigung erhalten oder beabsichtigen selbst zu kündigen? Die Kanzlei der Rechtsanwälte Löbbecke, Gövert, Behler & Partner betreut auch Mandanten über den Kanzleistandort hinaus. Gerne können Sie also auch aus Bottrop zu uns kommen.