Fristlose Kündigung nahe Bottrop

Mit einer sog. fristlosen Kündigung haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu beenden. Daher sind fristlose Kündigungen auch immer außerordentliche Kündigungen, umgekehrt jedoch ist nicht zwingend jede außerordentliche Kündigung auch zugleich fristlos.

Das BGB sieht hierbei gemäß § 626 Absatz 1 vor, dass eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich ist. Dabei werden jedoch keine absoluten Kündigungsgründe genannt, sodass es immer einer genauen Untersuchung des einzelnen Sachverhalts bedarf. Wichtig ist außerdem, dass die Aussprache einer fristlosen Kündigung zeitnah erfolgen muss. Innerhalb von zwei Wochen – nachdem der Kündigende Kenntnis von dem Vorfall erlangt hat – muss er reagieren.

Rechtsanwälte helfen bei fristloser Kündigung

Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten und benötigen nun anwaltlichen Rat? Gerne hilft Ihnen Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Löbbecke. Die Anwaltskanzlei Löbbecke, Gövert, Behler & Partner befindet sich unweit der Stadt Bottrop.

Eine abschließende Aufzählung von wichtigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung führen, ist nicht möglich. Bestimmte Verhaltensweisen wie Körperverletzung, Diebstahl, schwere Beleidigung u. ä. sind im Regelfall geeignet, um eine fristlose Kündigung auszusprechen.

Bei fristloser Kündigung zeitnah mit Kündigungsschutzklage reagieren

Arbeitnehmer sind gut beraten, zeitnah eine Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung einzureichen – Innerhalb von drei Wochen nach Zugang derselben. Bei Fristversäumnis ist eine Klage nicht mehr möglich und allenfalls noch eine nachträgliche Klagezulassung bei fehlendem Verschulden an dem Fristversäumnis denkbar (z. B. Urlaub, Krankenhausaufenthalt). Mit Fachanwalt Löbbecke haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen bei der Kündigungsschutzklage helfen kann.

Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, wenn der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung auf sich beruhen lässt. Das Nichtreagieren erweckt den Eindruck, dass man sich seines vertragswidrigen Verhaltens bewusst war und die Kündigung akzeptiert.

Fristlose verhaltensbedingte Kündigung

Die fristlose verhaltensbedingte Kündigung stellt den häufigsten Fall einer außerordentlichen Kündigung dar. Das Bundesarbeitsgericht prüft dabei die Eignung des Grundes an sich, sowie den Einzelfall. Die Anwaltskanzlei Löbbecke, Gövert, Behler & Partner nahe Bottrop ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die fristlose Kündigung.

 
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