Arbeitsrecht Arbeitnehmerüberlassung Bottrop

Von Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit oder Zeitarbeit) ist dann die Rede, wenn Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt überlassen werden. Die rechtlichen Grundlagen werden in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt, wobei die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Finanzielle Gleichstellung des Leiharbeiters mit vergleichbaren Festangestellten
  • Zeitliche Begrenzung der Überlassung
  • Erlaubnispflicht des gewerblichen Verleihers
  • Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeiter und Entleiher, falls der Verleiher keine Überlassungserlaubnis hat

Achtung Verwechslungsgefahr: Zeitarbeit VS Zeitvertrag

Zeitarbeit im Sinne einer Arbeitnehmerüberlassung ist nicht mit dem befristeten Arbeitsvertrag eines „normalen“ Arbeitnehmers zu verwechseln. In letzterem Fall ist ein vertraglich vereinbartes Enddatum des Arbeitsverhältnisses definiert. Bei der Arbeitnehmerüberlassung hingegen haben die Leiharbeiter oftmals unbefristete Arbeitsverträge und lediglich die Einsatzdauer bei einem Entleiher ist befristet. Rechtsanwalt Löbbecke weist jedoch darauf hin, dass in der ungünstigsten Konstellation auch ein Leiharbeiter nur ein befristetes Arbeitsverhältnis haben kann.

Gut zu wissen

Wenn Sie über einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag angestellt sind, darf der Arbeitgeber Sie nicht ohne Ihr Einverständnis an einen anderen Arbeitgeber verleihen!

Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeit ist oftmals eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, d. h. der Verleiher überlässt dem Entleiher nicht nur die Arbeitnehmer, sondern verdient außerdem noch Geld dadurch, indem er Gebühren verlangt. Damit Arbeitgeber hier nicht einfach „nach Lust und Laune“ Arbeitnehmer verleihen und auf ein lukratives Geschäft hoffen, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Diese wird von der Arbeitsagentur erteilt und durch selbige auch die entsprechenden Arbeitsverträge geprüft.

Arbeitgeber, die den Schritt in die Arbeitnehmerüberlassung gehen möchten, sind daher gut beraten, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Löbbecke kennt sich bestens mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben, auch bzgl. der Vertragsgestaltung aus.

Gut zu wissen

Die Arbeitnehmerüberlassung ins Baugewerbe ist generell verboten, wenn die Leiharbeiter Arbeiten verrichten sollen, die sonst von (Fach)Arbeitern geleistet werden. Ausnahme ist aber die zulässige Arbeitnehmerüberlassung zwischen zwei Betrieben des gleichen Baugewerbes mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.

Rechtsfolgen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung

Hat der Arbeitgeber keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, darf er Arbeitnehmer nicht an andere Arbeitgeber verleihen. Diesbezüglich geschlossene Verträge sind damit unwirksam, stattdessen kommt es dann zu einem Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeiter und Entleiher. Darüber hinaus steht es dem Leiharbeiter zu, Schadensersatz gegen den verleihenden Arbeitgeber geltend zu machen. Gerne stehen wir Zeitarbeitern und Zeitarbeitsunternehmen in und um Bottrop in solchen und ähnlichen Situationen helfend zur Seite.

 
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